Förderhilfe
/von formateinsFörderhilfe
Fördermöglichkeiten für Bauherren
Die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz wird von Bund, Kommunen, BAFA und der KfW gefördert. Bereits vor der Durchführung einer Baumaßnahme muss diese beantragt und ggf. mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Zuschussmöglichkeiten bestehen seitens der Denkmalschutzbehörde, die – je nach Bundesland – unterschiedliche Förderungen ermöglicht. Darüber hinaus bieten die Gemeinden, Landkreise oder Bezirke entsprechende Programme an.
Baubegleitende Maßnahmen werden mit dem Programm 431 gefördert. Für die Baubegleitung gewährt die KfW Zuschüsse in Höhe von 50% Ihrer Kosten für den Sachverständigen (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben).
Wir beraten umfassend über die aktuellen Förderungen und welche spezifischen Förderprodukte für die Maßnahme in Frage kommen.
Weiterführende Informationen
Energieeffizient wohnen in Baudenkmalen
Förderratgeber der KfW
Programm 431 der KfW
Heizen mit erneuerbaren Energien
Holzschutz
/von formateinsHolzschutz
Die Sachkunde Holzschutz beinhaltet u. a. besondere Kenntnisse und Erfahrungen über
- Holz, Holzarten, Beschaffenheit,
- Resistenz und Tränkbarkeit der Hölzer,
- Holzschädlinge und deren Lebensaktivität sowie die verursachten Holzschäden,
- das Regelwerk Holzschutz, inklusive Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz,
- bekämpfende und vorbeugende Schutzmaßnahmen,
- die biologische Wirksamkeit von Holzschutzmitteln und deren Anwendbarkeit einschließlich deren Anwendungseinschränkungen und -verboten sowie
- mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Mindestens ein Mitarbeiter am Bau sollte über den Sachkundenachweis verfügen, damit grundsätzlich während der Baumaßnahmen kurzfristige Entscheidungen getroffen und qualitative Kontrollen erfolgen können.
Schadensbeurteilung
Risse bedeuten nicht immer eine unmittelbare Gefahr für das Bauwerk. Oberflächlich geschädigtes Holz muss selten komplett erneuert werden.
Eine Beurteilung des gegebenen Schadens erfordert eine hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung.
Fachbetriebe verfügen insbesondere über die erforderliche Ausrüstungen und Anlagen für die
- Konzepterstellung von Schadensumfang und Bekämpfungsmöglichkeiten
- Schädlings- und Schadensanalyse
- Bekämpfung pflanzlicher und tierischer Holzschädlinge
- Lagerung und Handhabung von Holz und Holzschutzmitteln
- Gefahrlose Handhabung von Holzschutzmitteln und getränkten Hölzern nach der Betriebsanweisung gemäß Gefahrstoffverordnung
Bauunterhaltung
Bauunterhaltung heißt zuerst Kontrolle.
Verantwortlicher ist der Bauherr allein. Mit der Nutzung des Bauwerkes beginnt seine Bauunterhaltung durch eine regelmäßig wiederkehrende Kontrolle des Bauwerks. Ergeben sich hierbei Anhaltspunkte für Gefährdungen (Baufehler oder andere Ereignisse) sind sie frühzeitig zu erfassen. Durch geeignete Maßnahmen sind sie zu mindern oder ganz abzustellen.
Die mit der Baukonstruktion durch ihre örtliche Anwesenheit besonders eng verbundenen Beschäftigten (bspw. Hausmeister oder ein Baumanagement) könnten die Kontrolle selbst ausführen oder zumindest wirksam unterstützen, wenn hierzu Qualifizierungsmöglichkeiten gegeben werden.
Die Investition in das frühzeitige Erkennen von Bauschäden erspart mehr Geld, als jeder Hedgefond an Profit bieten könnte.
Nur dort wo nötig – so viel wie nötig – niemals mehr als nötig.
Leistungen
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Denkmalberatung
Denkmalgeschützte Gebäude haben schon viel erlebt. Diese Erlebnisse sind oder werden teilweise sichtbar. Manches davon äußert sich als Schaden, der behoben werden muss, anderes darf gerne sichtbar bleiben. Gemeinsam finden wir ein realistisches und finanzierbares, jeweils individuelles Konzept zur Erhaltung.
Arbeitsweise
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Besichtigungen und Untersuchungen
- Bohrwiderstandsmessungen am Holz
- Endoskopie
- Dendrochronologische Bestimmungen
- Holzschädlinge
- Entscheidungshilfe bei konkreten Maßnahmen
- Kurz-, mittel- oder langfristig
Erstellung von Konzepten und Dokumentationen
- Restaurierung/Sanierung
- Energetische Sanierungen und Strategien
- Korrespondenz mit der Denkmalpflege
Unterstützung
- Förderanträge
- Zusammenarbeit mit Denkmalbehörden
- Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Ausführung der Maßnahmen (bspw. Auswahl von geeigneten Handwerksbetrieben, dem Objekt zuträgliches Material uvm.)
- Kontrolle der laufenden Arbeiten
- Qualitätssicherung
Nachbearbeitung und Endabnahme
Schlagwörter
Kontakt
Denkmalberater Björn Toelstede
Schulstr. 20
35789 Weilmünster